Blogartikel
Referentenentwurf zum zweiten Jahressteuergesetz 2024
Das Bundesfinanzministerium hat am 10. Juli 2024 den Referentenentwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) veröffentlicht. Er ergänzt den Entwurf des ersten Jahressteuergesetzes 2024. Nach Ansicht der Bundesregierung können mit den im ersten Entwurf enthaltenen Maßnahmen "die vielfältigen Herausforderungen" noch nicht bewältigt werden.
Der Referentenentwurf enthält unter anderem folgende Änderungen:
- Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen (§§ 138 l, m und n AO-E), der erstmalige Anwendungszeitpunkt der Anzeigepflicht soll durch BMF-Schreiben mindestens ein Jahr zuvor bekannt gemacht werden, spätestens jedoch nach Ablauf von vier Kalenderjahren nach Inkrafttreten (voraussichtlich 31. Dezember 2028)
- Überführung der Steuerklassen 3 und 5 in das Faktorverfahren zum 1. Januar 2030
- Anhebung des in den Einkommensteuertarifen integrierten Grundfreibetrags um 300 EUR auf 12.084 EUR im Jahr 2025 und ab 2026 Anhebung um 252 EUR auf 12.336 EUR
- Anhebung Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag ab Veranlagungsjahr 2025
- Erhöhung des Kindergelds zum 1. Januar 2025 um 5 EUR auf 255 EUR pro Kind im Monat
Hier der Entwurf des BMF: https://www.tinyurl.com/39upmmn7
Ähnliche Artikel
- Unverhältnismäßige Nachforderung von Künstlersozialabgaben
- Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Wartungskosten bei Leasing
- Corona-Maßnahmen können zum Erlass von Zinsen führen
- Keine Identität zwischen einer Erbengemeinschaft und einer aus den Miterben gebildeten GbR
- Besteuerung der Vermietung nicht ortsfester Wohncontainer an Arbeitnehmer
- Nicht abziehbare Repräsentationsaufwendungen
- Betriebsausgabenpauschale
- Bildung von Rückstellungen für zukünftige Bonuszahlungen
- Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen
- Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung