

S|LP STEUERBERATER - LARS PFEIFER + KOLLEGEN* in Kelkheim
Fortschritt und Erfahrung
Seit über 35 Jahren bieten wir Ihnen als mittelgroße Steuerberatungskanzlei in Kelkheim Lösungen bei Steuern, Rechnungswesen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Persönliche, individuelle Beratung, Erreichbarkeit und frische Ideen sind uns dabei besonders wichtig.
Profitieren Sie von unserem Know-how
Unsere intensive und langjährige Branchenerfahrung ist eine optimale Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Insbesondere Freiberufler, darunter Ärzte und Zahnärzte, sowie mittelständische Unternehmen, vor allem Familiengesellschaften, nehmen seit vielen Jahren unsere Beratung in Anspruch.
Offenheit schafft Vertrauen
Damit eine Vertrauensbeziehung zu Ihnen als Mandant entstehen kann ist der persönliche Kontakt und Kontinuität in der Beratung unerlässlich. Unsere 20 Mitarbeiter, die seit vielen Jahren fest zu unserem Team gehören, haben direkten Kontakt mit unseren Mandanten. Viele kennen sich schon seit mehr als 20 Jahren.
Damit wir ein noch besseres Bild von Ihnen und Ihrem Betrieb erhalten und Entscheidungen näher an der Praxis fällen können, kommen wir auch gerne zu Ihnen in die Praxis oder den Betrieb. Offen und unvoreingenommen beraten wir Sie und stellen Ihnen die Hilfestellung, die Sie individuell benötigen.
Ihre Ansprechpartner

Lars Pfeifer
Diplom-Kaufmann
Steuerberater
Inhaber

Britta Brandt
Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
angest. gem. § 58 StBerG

Andrea Klute
Diplom-Betriebswirtin (FH)
Steuerberaterin
angest. gem. § 58 StBerG
Unsere Stellenangebote
Steuerberater (m/w/d) in Vollzeit
Steuerfachangestellte (m/w/d) in Vollzeit

Aktuelle Informationen zu Steuerthemen
Über unseren Kanzleiblog informieren wir Sie laufend über die aktuellen wirtschaftlichen und steuerlichen Entwicklungen.

Wegfall der Inflationsausgleichsprämie steht Lohnerhöhung ...
Der Wegfall der Inflationsausgleichsprämie zu Beginn des Jahres 2025 stellt keine Hürde für Lohnerhöhungen dar, wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun ...

MFA-Tarifvertrag und Gehalt
Der neue Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) gilt ab dem 1. Januar 2025. Er hat eine Laufzeit von 24 Monaten, also bis zum 31. Dezember 2026. Der Tarifvertrag bringt ...

Wegzugsbesteuerung für Fonds
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG auf Anteile an Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds ausgeweitet. Das bedeutet, dass Kapitalanleger, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen ...

Bei Kinderbetreuung durch Großeltern sind ...
Eltern, die Großeltern Fahrtkosten zur Kinderbetreuung erstatten, können diese steuerlich als Sonderausgaben geltend machen, sofern ein Betreuungsvertrag vorliegt. Voraussetzung dafür ist also ...

Aktuelle Steuertermine - Januar
Lohnsteuer, Umsatzsteuer 10.01.2025 (13.01.2025*) Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung: 27.01.2025 (Beitragsnachweis) 29.01.2025 (Beitragszahlung) Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24.00 Uhr eingereicht ...

Krankenkasse Kein Freibetrag für freiwillig ...
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung ...

Kein Anspruch auf Zahlung von ...
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine an den Installateur einer PV-Anlage gezahlte Umsatzsteuer zurückverlangt werden kann, wenn die Anlage erst nach dem ...

Reform der Kleinunternehmerregelung
Die Sonderregelung an EU-Recht angepasst: - Die Neuregelung ermöglicht es auch in anderen EU-Staaten ansässigen Unternehmern, die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anzuwenden. Damit im ...

Vorkaufsrecht von Angehörigen geht Mietkaufsrecht ...
Ein dingliches Vorkaufsrecht zugunsten eines Familienangehörigen hat Vorrang vor dem gesetzlichen Vorkaufsrecht eines Mieters, selbst wenn es erst nach Überlassung der Wohnung an den ...

Bemessungsgrundlage für eine unentgeltliche Wärmelieferung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass unentgeltliche Wärmelieferungen an andere Unternehmer als steuerpflichtige Zuwendungen nach § 3 Abs. 1b UStG gelten. Die Bemessungsgrundlage richtet sich dabei ...