S|LP STEUERBERATER - LARS PFEIFER + KOLLEGEN* in Kelkheim
Fortschritt und Erfahrung
Seit über 35 Jahren bieten wir Ihnen als mittelgroße Steuerberatungskanzlei in Kelkheim Lösungen bei Steuern, Rechnungswesen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Persönliche, individuelle Beratung, Erreichbarkeit und frische Ideen sind uns dabei besonders wichtig.
Profitieren Sie von unserem Know-how
Unsere intensive und langjährige Branchenerfahrung ist eine optimale Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Insbesondere Freiberufler, darunter Ärzte und Zahnärzte, sowie mittelständische Unternehmen, vor allem Familiengesellschaften, nehmen seit vielen Jahren unsere Beratung in Anspruch.
Offenheit schafft Vertrauen
Damit eine Vertrauensbeziehung zu Ihnen als Mandant entstehen kann ist der persönliche Kontakt und Kontinuität in der Beratung unerlässlich. Unsere 20 Mitarbeiter, die seit vielen Jahren fest zu unserem Team gehören, haben direkten Kontakt mit unseren Mandanten. Viele kennen sich schon seit mehr als 20 Jahren.
Damit wir ein noch besseres Bild von Ihnen und Ihrem Betrieb erhalten und Entscheidungen näher an der Praxis fällen können, kommen wir auch gerne zu Ihnen in die Praxis oder den Betrieb. Offen und unvoreingenommen beraten wir Sie und stellen Ihnen die Hilfestellung, die Sie individuell benötigen.
Ihre Ansprechpartner
Lars Pfeifer
Diplom-Kaufmann
Steuerberater
Inhaber
Britta Brandt
Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
angest. gem. § 58 StBerG
Andrea Klute
Diplom-Betriebswirtin (FH)
Steuerberaterin
angest. gem. § 58 StBerG
Unsere Stellenangebote
Steuerberater (m/w/d) in Vollzeit
Steuerfachangestellte (m/w/d) in Vollzeit
Aktuelle Informationen zu Steuerthemen
Über unseren Kanzleiblog informieren wir Sie laufend über die aktuellen wirtschaftlichen und steuerlichen Entwicklungen.
Nachträgliche Betriebsausgaben nach Betriebsübergabe möglich
Die betriebliche Veranlassung von Ausgaben (wie auch von Einnahmen) endet grundsätzlich nicht mit der Beendigung des Betriebs. Nachträgliche Betriebsausgaben umfassen Aufwendungen, die nach ...
Tatsächlich benutzte längere Fahrtstrecke
Die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger ...
Aktuelle Steuertermine - Oktober
Lohnsteuer, Umsatzsteuer 10.09.2024 (13.09.2024*) Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung: 24.09.2024 (Beitragsnachweis)*26.09.2024 (Beitragszahlung)* Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24.00 Uhr eingereicht ...
Geldmarkt statt Tages- oder Festgeld
Wer Geld sicher anlegen oder es kurzfristig parken will, nutzt meist ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto. Eine Alternative dazu ist der Geldmarkt. Er bietet einige Vorteile ...
Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer
Das Hessische Finanzgericht hat entschieden, dass eine reine Belegsammlung mit Aufaddieren der Positionen nach Abschluss des Veranlagungszeitraums der Aufzeichnungspflicht für die Gewinnermittlung durch Einnahmen ...
Unwirksame Testamente können erbschaftsteuerlich anerkannt ...
Ein zivilrechtlich unwirksames Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerlich anerkannt werden. Liegen diese Voraussetzungen eindeutig vor, ist die Finanzverwaltung in der Regel bereit, den Erwerb ...
Erbschaftsteuer Nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen
Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte mit Urteil vom 28. Februar 2024 (II R 27/21) klar, dass ein Parkhaus in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt ist. Der Erblasser hatte das ...
Kein Grundsteuererlass bei Sanierung eines ...
Der Kläger erwarb im Jahr 2012 ein Grundstück, das mit einem barocken Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert bebaut ist. Für dieses zog ihn die ...
Erhalt der Energiepreispauschale durch Abgabe ...
Wurde die Energiepreispauschale im Jahr 2022 nicht durch den Arbeitgeber ausgezahlt, so kann sich der Arbeitnehmer die Energiepreispauschale nur durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2022 vom ...
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr 2024 beträgt 4.260 EUR für das erste Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag ...