S|LP STEUERBERATER - LARS PFEIFER + KOLLEGEN* in Kelkheim
Fortschritt und Erfahrung
Seit über 35 Jahren bieten wir Ihnen als mittelgroße Steuerberatungskanzlei in Kelkheim Lösungen bei Steuern, Rechnungswesen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Persönliche, individuelle Beratung, Erreichbarkeit und frische Ideen sind uns dabei besonders wichtig.
Profitieren Sie von unserem Know-how
Unsere intensive und langjährige Branchenerfahrung ist eine optimale Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Insbesondere Freiberufler, darunter Ärzte und Zahnärzte, sowie mittelständische Unternehmen, vor allem Familiengesellschaften, nehmen seit vielen Jahren unsere Beratung in Anspruch.
Offenheit schafft Vertrauen
Damit eine Vertrauensbeziehung zu Ihnen als Mandant entstehen kann ist der persönliche Kontakt und Kontinuität in der Beratung unerlässlich. Unsere 20 Mitarbeiter, die seit vielen Jahren fest zu unserem Team gehören, haben direkten Kontakt mit unseren Mandanten. Viele kennen sich schon seit mehr als 20 Jahren.
Damit wir ein noch besseres Bild von Ihnen und Ihrem Betrieb erhalten und Entscheidungen näher an der Praxis fällen können, kommen wir auch gerne zu Ihnen in die Praxis oder den Betrieb. Offen und unvoreingenommen beraten wir Sie und stellen Ihnen die Hilfestellung, die Sie individuell benötigen.
Ihre Ansprechpartner
Lars Pfeifer
Diplom-Kaufmann
Steuerberater
Inhaber
Britta Brandt
Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
angest. gem. § 58 StBerG
Andrea Klute
Diplom-Betriebswirtin (FH)
Steuerberaterin
angest. gem. § 58 StBerG
Unsere Stellenangebote
Steuerberater (m/w/d) in Vollzeit
Steuerfachangestellte (m/w/d) in Vollzeit
Aktuelle Informationen zu Steuerthemen
Über unseren Kanzleiblog informieren wir Sie laufend über die aktuellen wirtschaftlichen und steuerlichen Entwicklungen.
Wegzugsbesteuerung für Fonds
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG auf Anteile an Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds ausgeweitet. Das bedeutet, dass Kapitalanleger, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen ...
Steuerliche Nachweisführung von Krankheitskosten ab ...
Für den Abzug als außergewöhnliche Belastung ist Voraussetzung, dass das Ereignis für den Steuerpflichtigen außergewöhnlich ist. Außerdem m ...
Bei Kinderbetreuung durch Großeltern sind ...
Eltern, die Großeltern Fahrtkosten zur Kinderbetreuung erstatten, können diese steuerlich als Sonderausgaben geltend machen, sofern ein Betreuungsvertrag vorliegt. Voraussetzung dafür ist also ...
Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nach Nr ...
Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nach § 3 Nr. 28 EStG nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige bei Zufluss des Aufstockungsbetrags ...
Reform der Kleinunternehmerregelung
Die Sonderregelung an EU-Recht angepasst: - Die Neuregelung ermöglicht es auch in anderen EU-Staaten ansässigen Unternehmern, die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anzuwenden. Damit im ...
Vorkaufsrecht von Angehörigen geht Mietkaufsrecht ...
Ein dingliches Vorkaufsrecht zugunsten eines Familienangehörigen hat Vorrang vor dem gesetzlichen Vorkaufsrecht eines Mieters, selbst wenn es erst nach Überlassung der Wohnung an den ...
Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche ...
Zivilprozesskosten sind steuerlich grundsätzlich nicht abzugsfähig, es sei denn, sie sind zwingend erforderlich, um die Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen zu sichern und seine lebensnotwendigen ...
Bemessungsgrundlage für eine unentgeltliche Wärmelieferung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass unentgeltliche Wärmelieferungen an andere Unternehmer als steuerpflichtige Zuwendungen nach § 3 Abs. 1b UStG gelten. Die Bemessungsgrundlage richtet sich dabei ...
Freibetrag für das Kind eines ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Enkelkind im Falle eines Erbverzichts des Elternteils gegenüber dem Erblasser nicht den höheren Freibetrag nach § 16 Abs ...
Vorteilsminderung bei der -Regelung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass vom Arbeitnehmer selbst getragenen Aufwendungen den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens nicht mindern können, wenn ...